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Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt


Inobhutnahme nach §42 SGB VIII

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In Absprache mit dem fallverantwortlichen Mitarbeiter des Jugendamtes erfolgt die Aufnahme im Kinderhüsli.

Dabei wird in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und unserem Fachdienst eine Bestandsaufnahme und ein Handlungskonzept nebst wichtigen Absprachen für das Kind unsere Arbeit und Elternkontakte fixiert.

Die zugehörige Fallsteuerung und Koordination, obliegt dem zuständigen Jugendamt bzw. des dort fallführenden Sachbearbeiters.

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Kooperationen | Kinderhüsli Herrischried / Hotzenwald

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